Die BUNDjugend Hessen trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes auf ihren Veranstaltungen. Ziel ist es, im Rahmen der geltenden Bestimmungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene zur Eindämmung der COVID19-Pandemie beizutragen.
Da die Pandemie-Lage sehr dynamisch ist, kann es kurzfristig zu Änderungen kommen.
Es werden Schutz- und Hygienebeauftragte benannt. Sie sorgen vor Ort für die Durchsetzung der Schutz- und Hygienemaßnahmen und beraten bei Fragen und Unklarheiten.
Voraussetzungen für eine Teilnahme: Nachweise über Impfung, Genesung, Test
Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung über die Website www.bundjugendhessen.de unter Angabe der eigenen Kontaktdaten möglich.
Alle Personen müssen bei Ankunft am Veranstaltungsort eine Bescheinigung über ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen (max 24 Stunden alt).
Wird kein Nachweise vorgelegt, erhält die Person keinen Zutritt zur Veranstaltung.
Allgemeines
Alle Anwesenden verpflichten sich zur Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes. Die Kinder und Jugendlichen werden vom Team dabei unterstützt, sich der Situation entsprechend zu verhalten.
Im Allgemeinen gelten die sogenannten AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Atemmaske). Menschenansammlungen und Warteschlangen sind zu vermeiden.
An- und Abreise
Für Personen, die Teilnehmer*innen zur Veranstaltung bringen bzw sie abholen, gilt:
- das Ein- und Auschecken findet draußen, vor dem Veranstaltungsgelände, statt
- Es gelten die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, medizinische Maske)
- Menschentrauben sind zu vermeiden; ggf. werden Zeitfenster für die Anmeldung festgelegt
Umgang mit Masken
Sofern Maskenpflicht besteht, müssen zur Zeit medizinische Masken getragen werden.
Masken müssen mit Namen beschriftet und immer von der Person getragen werden (wenn nicht im Gesicht, dann am Handgelenk, in der Hosentasche, …). Sie dürfen nicht auf dem Gelände oder in den Gebäuden liegengelassen werden!
Bitte fasst eure Masken nur an den Rändern an. Masken anderer Personen dürfen nicht angefasst werden.
Aufenthalt im Freien
Es dürfen sich max die nach der aktuellen Covid-Verordnung zulässige Personenzahl auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, zuzüglich vollständig geimpfte und genesene Personen. Im Freien besteht keine Maskenpflicht und keine Pflicht zur Einhaltung von Abständen.
Das Sitzen um ein Lagerfeuer ist möglich; Singen ist erlaubt.
Freies Tanzen unter freiem Himmel ist erlaubt. Tanzveranstaltungen mit Gruppentänzen, bei denen es zu Berührungen mit wechselnden Tanzpartner*innen kommt, sollten nicht stattfinden.
Beim Zelten: Für Zelte, deren Seitenwände hochgerollt wurden, gelten die Regeln für den Aufenthalt im Freien. Geschlossene Zelten gelten als geschlossene Räume.
In den Zelten der Teilnehmer*innen besteht keine Abstands- und Maskenpflicht.
Aufenthalt in Gebäuden
Während des Aufenthalts in den Gebäuden müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) tragen. Dies gilt bis zur Einnahme eines Sitzplatzes. Das Tragen von Gesichtsschilden ist nicht gestattet, da sie keinen ausreichenden Schutz bieten.
Es besteht keine Abstandspflicht.
Alle Personen sind aufgefordert, sich bei Betreten der Gebäude die Hände zu desinfizieren. Händewaschen mit Seife ist in den sanitären Anlagen möglich. Dazu liegen Seifenspender und Einmalhandtücher bereit.
Die maximal zugelassene Personenzahl pro Raum ist an den Türen ausgehängt und unbedingt einzuhalten.
Es wird regelmäßig für Luftaustausch gesorgt (Fenster kippen, regelmäßiges Stoßlüften), und die Türklinken werden desinfiziert.
Sofern machbar, werden Eingang und Ausgang festgelegt und das Wegesystem (Laufrichtung) markiert.
Die BUNDjugend stellt vor Ort Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bereit. Arbeitsflächen, Kugelschreiber und andere Gegenstände, die von mehreren Menschen benutzt werden, werden regelmäßig desinfiziert.
Waschräume + Duschen
In sanitären Anlagen besteht Maskenpflicht (medizinische Maske) in Bereichen mit Publikumsverkehr – also in gemeinsam genutzten Räumen.
Das Zähneputzen zählt zu den Hochinfektionsmomenten, da beim Spucken verstärkt Aerosole freigesetzt werden. Für den Aufenthalt in den sanitären Anlagen gilt deshalb eine Personen-Obergrenze, je nach Anzahl der Duschen, Waschbecken und WCs. Die Kinder und Jugendlichen werden auf besondere Vorsicht hingewiesen.
Küchenbereich / Lebensmittel
Beim Betreten der Küche müssen die Hände desinfiziert werden.
Beim Kontakt mit Lebensmitteln müssen immer medizinische Masken und Einweghandschuhe getragen werden.
Alle Personen, die an der Zubereitung und Verteilung von Speisen beteiligt sind, müssen eine medizinische Maske tragen.
Das gemeinsame Kochen mit Kindern oder Jugendlichen einer Gruppe ist zulässig. Das gemeinsame Nutzen von Gegenständen ist dabei ebenfalls zulässig.
Grillen im öffentlichen Raum ist zulässig.
Die Essensausgabe als Buffet ist zulässig. Entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wird das Buffet räumlich entzerrt und mit Service organisiert. Vorlegebesteck darf aber zur Zeit auch von Teilnehmer*innen angefasst werden.
Gruppenmitglieder können nach §1 Abs. 7 ohne Abstände zusammen essen. Gruppen dürfen auch Vorlegebesteck gemeinsam nutzen.
Gruppentische werden je nach Größe mit max 6-8 Personen besetzt.
Geschirrspülen
Das Spülwasser muss auf 60 Grad Celsius erhitzt werden. Deshalb wird das gesamte Geschirr per Spülmaschine gespült. Alle Personen benutzen das Geschirr des Veranstaltungsortes. Selbst mitgebrachtes Geschirr sollte nur für Mahlzeiten verwendet werden, bei denen eine starke Verschmutzung des Geschirrs ausgeschlossen ist.
Die Geschirrtücher werden regelmäßig und häufig gewechselt und, sofern eine Waschmaschine vor Ort ist, regelmäßig gewaschen.
Besondere Aktivitäten
Sofern möglich, verlegen wir das Programm nach draußen.
Bei der Auswahl von Spielen achten wir darauf, dass Hochinfektionsmomente reduziert werden.
Aktivitäten wie Sport, Akrobatik und Zirkus-Workshops sind erlaubt. Singen ist indoor und outdoor erlaubt.
Gegenstände, die von mehreren Menschen benutzt werden, z.B. Scheren und Werkzeuge, werden regelmäßig desinfiziert.
Ausflüge
Es besteht Maskenpflicht im ÖPNV und in Maskengebotszonen. Dabei gelten die jeweils aktuellen Regelungen des Kreises bzw. der Gemeinde, in dem/der der Veranstaltungsort liegt.
Teilnehmer*innen, die sich zu dritt von der Gruppe abmelden, müssen die in der Öffentlichkeit geltenden Regeln einhalten. Sie sollten stets eine Maske dabei haben.
Gesundheitsschutz
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Erfährt eine Person während ihres Aufenthalts am Veranstaltungsort, dass sie Kontaktperson einer positiv getesteten Person ist, dann ist diese Person umgehend zu isolieren. Die Person muss dann die Veranstaltung abbrechen und sich entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamts in Quarantäne begeben und testen. Ob sich die anderen Personen mit Kontakt testen lassen müssen und/oder die Veranstaltung abgebrochen werden muss, entscheidet das Gesundheitsamt.
Treten bei einer Person während der Veranstaltung die angesprochenen Symptome auf, wird – in diesem Bedarfsfall – ein zusätzlicher Schnelltest durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, wird unverzüglich Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen. Es werden außerdem unverzüglich die Angehörigen informiert und aufgefordert, ihren Sohn / ihre Tochter abzuholen und einem Arzt / einer Ärztin vorzustellen. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmer*innenbeitrags.
Für den Fall einer nachträglich identifizierten COVID19-Erkrankung ist die Identifikation von Kontaktpersonen über die erhobenen Kontaktdaten aller anwesenden Personen gewährleistet. Diese verbleiben bei der BUNDjugend Hessen.
Stand: 25. April 2022
Aktuelle Verordnungen und weitere Informationen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888
Aktuelle Hinweise des Hessischen Jugendrings zu Möglichkeiten der Jugendarbeit in der Pandemie-Lage:
https://www.hessischer-jugendring.de/corona/allgemeine-hinweise-fuer-die-jugendarbeit-in-hessen
Hinweise zum Verhalten beim Verdacht auf eine COVID-19-Infektion gibt es unter:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-verdacht-auf-infektion.html